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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1995 - 25 E 638/95 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 25 E 638/95 (https://dejure.org/1995,9361)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluß der Beschwerde; Wehrpflichtsachen
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 12.05.1995 - 3 K 7525/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1995 - 25 E 638/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 613 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 215
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe in …
Er ist weit auszulegen und erfasst auch alle im Zusammenhang mit einer Wehrpflichtsache ergehende Nebenentscheidungen, wie hier die ablehnende Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe, gegen die an sich nach § 146 Abs. 1, 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO die nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegende Beschwerde statthaft wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.1995, NVwZ-RR 1996, 215, m.w.N.).